{"id":2494,"date":"2018-09-13T10:24:58","date_gmt":"2018-09-13T08:24:58","guid":{"rendered":"http:\/\/dev.gsd-beratung.de\/?page_id=2494"},"modified":"2018-10-02T12:47:23","modified_gmt":"2018-10-02T10:47:23","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/192.168.3.55\/agb\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Gesellschaft f\u00fcr Steuerung und Digitalisierung mbH"},"content":{"rendered":"
[vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n
1.1 F\u00fcr Gesch\u00e4ftsbeziehungen zwischen der GSD Gesellschaft f\u00fcr Steuerung und Digitalisierung mbH (nachfolgend „GSD“ genannt) und dem Verbraucher (nachfolgend „Kunde“ genannt) gelten ausschlie\u00dflich die nachfolgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung bestehenden Form.<\/p>\n
1.2 F\u00fcr alle gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen gelten ausschlie\u00dflich diese Allgemeinen Gesch\u00e4fts-bedingungen (AGB). Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt.<\/p>\n
1.3 Sp\u00e4testens mit der Annahme der Ware oder sonstiger Leistungen von GSD gelten diese AGB, selbst im Falle eines vorangegangenen Widerspruchs, als vorbehaltlos angenommen.<\/p>\n
1.4 Erg\u00e4nzend zu diesen AGB gelten die jeweils g\u00fcltigen Preise von GSD.<\/p>\n
1.5 \u00c4nderungen der Vertragsbedingungen teilt GSD bei Dauerschuldverh\u00e4ltnissen dem Vertragspartner jeweils schriftlich unter Kennzeichnung der ge\u00e4nderten Bestimmungen mit. Sie gelten als vereinbart, wenn der Vertragspartner das Dauerschuldverh\u00e4ltnis fortsetzt, ohne innerhalb von 6 Wochen nach der \u00c4nderungsmitteilung zu widersprechen. Auf diese Rechtsfolge wird GSD den Vertragspartner in der \u00c4nderungsmitteilung hinweisen.<\/p>\n
2.1 Angebote von GSD sind freibleibend, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne von \u00a7 14 BGB ist.<\/p>\n
2.2 Bestellungen sollen schriftlich erfolgen. GSD ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Zugang anzunehmen. Die Annahme kann entweder ausdr\u00fccklich oder konkludent durch Auslieferung der Ware bzw. Erbringung der Leistung erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n
2.3 GSD ist zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt, wenn GSD durch ihren Zulieferer nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert wird. Dies gilt nur f\u00fcr den Fall, dass die Nichtbelieferung nicht von GSD zu vertreten ist, insbesondere dann, wenn GSD ein kongruentes Deckungsgesch\u00e4ft mit einem Zulieferer abgeschlossen hat.<\/p>\n
2.4 \u00dcber die Gespr\u00e4che zur Pr\u00e4zisierung oder Ver\u00e4nderung vertraglicher Gegebenheiten, insbesondere der inhaltlichen Modalit\u00e4ten des Vertragsgegenstandes, kann GSD Gespr\u00e4chsnotizen in der Form von Protokollen fertigen. Die Protokolle werden beiderseits verbindlich, wenn sie jeweils einer vertretungsberechtigten oder als Projektleiter benannten Person \u00fcberlassen werden und diese nicht binnen 2 Wochen schriftlich Gegenvorstellungen erheben.<\/p>\n
3.1 Die Preise ergeben sich aus der g\u00fcltigen Auftragsbest\u00e4tigung, ansonsten gelten die am Tag der Lieferung oder Leistung g\u00fcltigen Preise. Alle Preise f\u00fcr Waren gelten in Euro ab Haus zuz\u00fcglich Versand-, Versicherungs- und Verpackungskosten inklusive Originalverpackung. S\u00e4mtliche Preise gelten zuz\u00fcglich der jeweils g\u00fcltigen gesetzlichen Umsatzsteuer.<\/p>\n
3.2 Soweit nicht ausdr\u00fccklich ein Festpreis vereinbart ist, werden alle Dienstleistungen – Arbeitsstunden, Reisezeiten sowie sonstige Leistungen einschlie\u00dflich Reise- und Aufenthaltskosten – nach Aufwand gem\u00e4\u00df der Preise und Konditionen im Angebot von GSD berechnet. F\u00fcr Warenlieferungen gelten mangels abweichender Vereinbarung jeweils die Listenpreise von GSD.<\/p>\n
3.3 Die Berechnung von Reisezeiten, Reisekosten sowie Aufenthaltskosten erfolgt in Abh\u00e4ngigkeit vom Dienstsitz des Mitarbeiters von GSD. Reisezeiten und -kosten entstehen auf Reisen zwischen dem Dienstsitz des Mitarbeiters und dem jeweiligen Einsatzort des Kunden bzw. zwischen verschiedenen Einsatzorten des Kunden.<\/p>\n
3.4 Im Falle eines Dienstleistungsvertrages sind angegebene Aufwandssch\u00e4tzungen und daraus ableitbare Preisvolumina unverbindlich. Die einer Sch\u00e4tzung zugrunde liegenden Mengenans\u00e4tze beruhen auf einer nach bestem Wissen und unter Einbeziehung von Erfahrungswerten durchgef\u00fchrten Bewertung des erforderlichen Leistungsumfangs. Stellt GSD im Verlauf der Leistungserbringung fest, dass die Mengenans\u00e4tze bzw. Preisvolumina \u00fcberschritten werden, wird GSD den Auftraggeber unverz\u00fcglich hier\u00fcber informieren.<\/p>\n
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, Angebote sorgf\u00e4ltig auf Richtigkeit und Zweckm\u00e4\u00dfigkeit zu pr\u00fcfen. Das gilt insbesondere f\u00fcr Projektangebote, in denen GSD als solche bezeichnete Annahmen getroffen hat, die der Kalkulation und Leistungsbeschreibung zugrunde gelegt wurden. Treffen die Annahmen nicht zu, wird der Kunde GSD davon unterrichten, damit GSD das Angebot korrigieren kann.<\/p>\n
4.2 Der Kunde hat alle erforderlichen Mitwirkungs- und Vorbereitungshandlungen zu erbringen, die mangels anderweitiger Regelung nicht Gegenstand der Leistungserbringung durch GSD sind, insbesondere – bei der Installation von Software f\u00fcr die Erf\u00fcllung der mitgeteilten Anforderungen an Hardware und die sonstige Umgebung zu sorgen, insbesondere den Anschluss an das Computernetz einschlie\u00dflich aller Verkabelungen vor Installation, Installationsmedien und geeignete Lizenzschl\u00fcssel<\/p>\n
bei der Lieferung von Hardware eine geeignete Hard- und Softwareumgebung insoweit sicherzustellen, als eigene oder von Dritten erworbene Hard- oder Software anzubinden ist,<\/p>\n
vor jeder Installation f\u00fcr die Sicherung aller Daten zu sorgen,<\/p>\n
w\u00e4hrend Testbetrieben und w\u00e4hrend der Installation die Anwesenheit kompetenter und geschulter Mitarbeiter sicherzustellen<\/p>\n
und andere Arbeiten mit der Computeranlage erforderlichenfalls einstellen.<\/p>\n
4.3 F\u00fcr eine etwaige Nachbesserung hat der Kunde GSD die zur Fehlerdiagnose und -beseitigung n\u00f6tigen Informationen notfalls auf Anfrage mitzuteilen und GSD bei Nachbesserung per Datenfern\u00fcbertragung oder Telefon einen geschulten und kompetenten Mitarbeiter zur Verf\u00fcgung zu stellen, der an der Nachbesserung mitwirkt. Bei einer Nacherf\u00fcllung vor Ort ist GSD ungehinderter Zugang zu der mangelhaften Ware zu geben und erforderlichenfalls andere Arbeiten an der Hardware oder im Netz des Kunden einzustellen.<\/p>\n
4.4 Werden Leistungen von Mitarbeitern oder sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen von GSD beim Kunden erbracht, so sorgt dieser auf eigene Kosten f\u00fcr geeignete R\u00e4umlichkeiten und Ausstattung, soweit GSD dies nicht \u00fcbernommen hat. Der Kunde hat auf eigene Kosten durch geeignete organisatorische und r\u00e4umliche Ma\u00dfnahmen sicherzustellen, dass Mitarbeiter oder sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen von GSD nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert werden. Gegen\u00fcber Mitarbeitern oder Erf\u00fcllungsgehilfen von GSD steht dem Kunden kein Weisungsrecht zu. Das Weisungsrecht des Kunden im Rahmen von Dienst- oder Werkvertr\u00e4gen kann nur gegen\u00fcber einem gesetzlichen Vertreter von GSD oder einer hierf\u00fcr als vertretungsberechtigt benannten Person ausge\u00fcbt werden.<\/p>\n
4.5 Die Einrichtung geeigneter Bildschirmarbeitspl\u00e4tze, insbesondere die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung durch GSD.<\/p>\n
4.6 F\u00fcr die Beachtung von Exportvorschriften ist der Kunde allein verantwortlich. GSD ist nicht verpflichtet, Ware an Orte zu versenden, f\u00fcr die Exportbeschr\u00e4nkungen gelten.<\/p>\n
4.7 Sofern GSD Waren an Unternehmer liefert, sind diese Waren ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Nutzung durch den Unternehmer bestimmt. Beabsichtigt der Kunde, die von GSD erworbene Ware an einen Verbraucher oder an einen Unternehmer zu liefern, der seinerseits mittelbar oder unmittelbar Verbraucher mit derartigen Waren beliefert, hat er GSD darauf vor Vertragsschluss hinzuweisen.<\/p>\n
5.1 Leistungsgegenstand eines Dienstleistungsvertrages ist die vereinbarte Beratungsleistung, nicht die Erzielung eines bestimmten Ergebnisses, eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken.<\/p>\n
5.2 Leistungsgegenstand eines Werkvertrages ist das Herbeif\u00fchren eines bestimmten Leistungsergebnisses bzw. die Herstellung eines Werkes auf der Basis der Spezifikation des Einzelvertrages.<\/p>\n
5.3 Soweit nicht eine Leistung ausdr\u00fccklich als Werkvertrag bezeichnet ist, liegt im Zweifel ein Dienstvertrag vor. Erstellt GSD einen Bericht, so stellt dieser kein Gutachten dar, sondern gibt nur den wesentlichen Inhalt hinsichtlich Ablauf, Ergebnissen und Empfehlungen der Beratung wieder.<\/p>\n
5.4 GSD beh\u00e4lt sich bis zur Lieferung \u00c4nderungen in Form und Farbe sowie handels\u00fcbliche technische \u00c4nderungen, insbesondere Verbesserungen vor, wenn hierdurch nur unwesentliche \u00c4nderungen in der Beschaffenheit eintreten und der Kunde nicht unzumutbar beeintr\u00e4chtigt wird.<\/p>\n
5.5 GSD ist zu Teillieferungen und -leistungen sowie zur Erteilung von Unterauftr\u00e4gen berechtigt.<\/p>\n
7.1 Der Kunde ist \u2013 soweit nichts Abweichendes geregelt ist – verpflichtet, den Preis nach Rechnungsstellung sofort ohne Abzug von Skonto zu zahlen. Bei zul\u00e4ssigen Teillieferungen oder -leistungen erfolgt eine Teilabrechnung.<\/p>\n
7.2 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder von GSD anerkannt wurden oder unstreitig sind. Dies gilt nicht wenn der Kunde Verbraucher im Sinne von \u00a7 13 BGB ist.<\/p>\n
7.3 Der Kunde kann ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht nur aus\u00fcben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht oder sein Gegenanspruch rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder von GSD anerkannt wurde oder unstreitig ist.<\/p>\n
7.4 GSD ist berechtigt, Zahlungen auch bei entgegenstehender Tilgungsbestimmung des Kunden auf die \u00e4lteste f\u00e4llige Rechnung zu verrechnen.<\/p>\n
7.5 Ist Ratenzahlung vereinbart, so tritt die F\u00e4lligkeit der gesamten Restforderung ein, wenn der Kunde sich mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise im Verzug befindet.<\/p>\n
7.6 Stundungsabreden werden unwirksam, wenn der Kunde mit einer Leistung in Verzug ger\u00e4t oder die Voraussetzungen des \u00a7 321 BGB im Hinblick auf eine Forderung eintreten. \u00a7 321 BGB gilt mit der Ma\u00dfgabe, dass GSD auch bei Gef\u00e4hrdung anderer Anspr\u00fcche aus dem gleichen rechtlichen Verh\u00e4ltnis im Sinne von \u00a7 273 BGB die Leistung verweigern darf.<\/p>\n
8.1 GSD beh\u00e4lt sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollst\u00e4ndigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit GSD Forderungen gegen\u00fcber dem Kunden in laufende Rechnungen einstellt (Kontokorrentvorbehalt).<\/p>\n
8.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang zu seinen normalen Bedingungen weiterzuver\u00e4u\u00dfern (verl\u00e4ngerter Eigentumsvorbehalt). Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in H\u00f6he des Rechnungsbetrages an GSD ab, die ihm durch die Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen einen Dritten erwachsen. GSD nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung erm\u00e4chtigt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder wenn vergleichbare begr\u00fcndete Anhaltspunkte vorliegen, die eine Zahlungsunf\u00e4higkeit des Kunden nahe legen, ist GSD berechtigt, die Einzugserm\u00e4chtigung zu widerrufen und die Forderung selbst einzuziehen. Auf Verlangen hat der Kunde GSD umgehend alle zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Informationen zu erteilen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. GSD ist verpflichtet, die Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% \u00fcbersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt GSD.<\/p>\n
8.3 Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag von und f\u00fcr GSD. Erfolgt eine Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit GSD nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden, so erwirbt GSD an der neuen Sache das Miteigentum im Verh\u00e4ltnis zum Wert der von GSD gelieferten Vorbehaltsware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenst\u00e4nden. Dasselbe gilt, wenn die Vorbehaltsware mit anderen, GSD nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden vermischt ist.<\/p>\n
8.4 Zu anderen Verf\u00fcgungen \u00fcber die Vorbehaltsware, insbesondere Verpf\u00e4ndungen oder Sicherungs\u00fcbereignungen, ist der Kunde nicht berechtigt.<\/p>\n
8.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Diebstahl- und Vandalismussch\u00e4den ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelm\u00e4\u00dfig durchzuf\u00fchren.<\/p>\n
8.6 Der Kunde ist verpflichtet, einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, etwa im Falle einer Pf\u00e4ndung sowie etwaige Besch\u00e4digungen oder die Vernichtung der Ware GSD unverz\u00fcglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde GSD unverz\u00fcglich anzuzeigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, GSD die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten einer Klage gem\u00e4\u00df \u00a7 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde f\u00fcr den GSD entstandenen Ausfall.<\/p>\n
8.7 GSD ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.<\/p>\n
9.1 Termine f\u00fcr Lieferungen oder Leistungen bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung durch GSD. Eine vereinbarte Frist f\u00fcr Lieferungen oder Leistungen von GSD beginnt mit dem Datum der Auftragsbest\u00e4tigung.<\/p>\n
9.2 Von GSD nicht zu vertretende Leistungshindernisse f\u00fchren zu einer entsprechenden Verl\u00e4ngerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere f\u00fcr mangelnde oder fehlende Selbstbelieferung, h\u00f6here Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsst\u00f6rungen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen und Arbeitsk\u00e4mpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten oder -obliegenheiten des Kunden. GSD ist zum R\u00fccktritt vom Vertrag ganz oder teilweise berechtigt, wenn das Leistungshindernis nicht in angemessener Zeit beseitigt wird. Schadensersatzanspr\u00fcche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen. Dauert die Behinderung l\u00e4nger als 2 Monate, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erf\u00fcllten Teils vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n
9.3 Eine Verl\u00e4ngerung der Leistungsfrist tritt ebenfalls ein, solange die Parteien \u00fcber eine \u00c4nderung der Leistung verhandeln oder GSD ein Nachtragsangebot unterbreitet, nachdem sich Annahmen im Angebot von GSD, die Vertragsbestandteil geworden sind, als unzutreffend herausstellen.<\/p>\n
9.4 Nimmt der Kunde Ware nicht fristgem\u00e4\u00df ab, ist GSD unter Vorbehalt aller weiteren Rechte berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf GSD berechtigt ist, anderweitig \u00fcber den Gegenstand zu verf\u00fcgen und den Kunden mit angemessen verl\u00e4ngerter Nachfrist zu beliefern. Im Rahmen einer Schadenersatzforderung kann GSD 10 % des vereinbarten Auftragswertes ohne Umsatzsteuer als Entsch\u00e4digung ohne Nachweis fordern. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, zu beweisen, dass ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines h\u00f6heren Schadens durch GSD bleibt bei Nachweis unber\u00fchrt.<\/p>\n
9.5 Bei Nichteinhaltung einer ausdr\u00fccklich schriftlich zugesagten Frist ist der Kunde verpflichtet, GSD eine angemessene Nachfrist zu setzen. Die Nachfrist muss mindestens 14 Tage betragen. Wird die Leistung bis zum Ablauf der Nachfrist nicht bewirkt, so hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Die erweiterte Haftung gem\u00e4\u00df \u00a7 287 BGB findet im Falle des Verzugs von GSD keine Anwendung.<\/p>\n
10.1 Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der verkauften Ware mit der \u00dcbergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtf\u00fchrer oder der sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden \u00fcber. Dies gilt unabh\u00e4ngig von der Tragung der Transportkosten und auch wenn GSD die Versendung selbst durchf\u00fchrt. Sofern der Kunde es w\u00fcnscht, wird GSD die Lieferung auf Kosten des Kunden durch eine Transportversicherung abdecken. Die Gefahr geht auch auf den Kunden \u00fcber, wenn er im Verzug der Annahme ist.<\/p>\n
10.2 Im Falle des Werkvertrages geht die Gefahr mangels abweichender Vereinbarung mit der Abnahme \u00fcber.<\/p>\n
10.3 Auf Verlangen von GSD sind f\u00fcr abgrenzbare Leistungsteile, die selbst\u00e4ndig genutzt werden k\u00f6nnen, oder f\u00fcr Leistungsteile, auf denen weitere Leistungen aufbauen, Teilabnahmen durchzuf\u00fchren, wenn die abzunehmenden Leistungsteile gesondert pr\u00fcfbar sind. Dies gilt insbesondere, wenn zur abnahmebed\u00fcrftigen Leistung auch die Lieferung von Hardware oder Standardsoftware geh\u00f6rt. Diese kann unabh\u00e4ngig von einer Abnahme der Leistung im \u00dcbrigen dem Kunden berechnet werden.<\/p>\n
10.4 Sind alle Leistungsteile abgenommen, so ist die letzte Teilabnahme zugleich die Endabnahme.<\/p>\n
10.5 Sofern es auf den Zeitpunkt der Abnahme ankommt, insbesondere f\u00fcr die F\u00e4lligkeit einer Verg\u00fctung, den Beginn der Gew\u00e4hrleistungsverj\u00e4hrung oder den Gefahren\u00fcbergang, steht es der Abnahme gleich, wenn der Kunde die Teil- oder Endabnahme nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach schriftlicher Mitteilung \u00fcber die Fertigstellung der Leistung oder Aufforderung zur Abnahme einer abnehmbaren Teilleistung unter Angabe von Gr\u00fcnden schriftlich verweigert (Abnahmefiktion). Selbst im Falle einer schriftlich verweigerten Abnahme treten die Folgen einer Abnahme ein, wenn die von GSD erbrachten Leistungen und Lieferungen mangelfrei sind.<\/p>\n
11.1 Wird Ware aufgrund von Vorgaben des Kunden erstellt oder ver\u00e4ndert, so ist GSD ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, diese Vorgaben zu \u00fcberpr\u00fcfen. Dem Kunden stehen keine Anspr\u00fcche wegen M\u00e4ngeln zu, die auf diese Vorgaben oder vom Kunden verwendete von Dritten gelieferte Hard- oder Software zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/p>\n
11.2 Die in \u00f6ffentlichen \u00c4u\u00dferungen, wie Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen, Werbung und Preislisten enthaltenen Angaben \u00fcber Eigenschaften geh\u00f6ren nur zur Beschaffenheit, soweit sie Vertragsbestandteil geworden sind. \u00d6ffentliche \u00c4u\u00dferungen eines dritten Herstellers oder seines Gehilfen geh\u00f6ren nur zur Beschaffenheit der Ware, wenn sie im Vertrag vereinbart sind oder GSD sie sich ausdr\u00fccklich und schriftlich in \u00f6ffentlichen \u00c4u\u00dferungen zu Eigen gemacht hat.<\/p>\n
11.3 Im Falle von Eingriffen des Kunden in die Ware, insbesondere in den Programmcode, die nicht durch die Betriebsanleitung oder sonstige Gebrauchsanweisungen ausdr\u00fccklich zugelassen sind, stehen dem Kunden Anspr\u00fcche wegen M\u00e4ngeln nur zu, wenn der Kunde darlegt und beweist, dass der Mangel nicht auf dem Eingriff beruht.<\/p>\n
11.4 Ist der Kunde Unternehmer, leistet GSD f\u00fcr mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen zun\u00e4chst nach eigener Wahl Gew\u00e4hr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (bei Warenlieferungen) bzw. Nachbesserung oder Neuherstellung (bei Werkleistungen). Bei Unternehmern erfolgt der Hintransport der Reparaturgegenst\u00e4nde auf Kosten und auf Gefahr des Kunden und der R\u00fccktransport auf Kosten und auf Gefahr von GSD. Der Hintransport der Reparaturgegenst\u00e4nde muss grunds\u00e4tzlich in Originalverpackung erfolgen, um Besch\u00e4digungen zu vermeiden. GSD \u00fcbernimmt f\u00fcr Sch\u00e4den durch unsachgem\u00e4\u00dfe Verpackungen keine Haftung.<\/p>\n
11.5 Die Beseitigung von Softwarem\u00e4ngeln erfolgt \u2013 im Falle eines Unternehmers nach Wahl von GSD \u2013 durch Bereitstellung eines neuen \u00c4nderungsstandes der Software oder durch Fehlerumgehung. Der Kunde hat alle von GSD f\u00fcr die M\u00e4ngelbeseitigung ben\u00f6tigten Unterlagen und Informationen bereit zu stellen. Bis zur \u00dcbernahme eines neuen Software-\u00c4nderungsstandes stellt GSD eine Zwischenl\u00f6sung zur Umgehung des Mangels nur dann, wenn GSD dies bei angemessenem Aufwand m\u00f6glich und zumutbar ist.<\/p>\n
11.6 Die M\u00e4ngelanspr\u00fcche erstrecken sich nicht auf nat\u00fcrliche Abnutzung oder Sch\u00e4den, die nach Lieferung oder Leistungserbringung infolge falscher Behandlung (insbesondere \u00fcberm\u00e4\u00dfige oder in der Produktdokumentation \/ -spezifikation nicht vorgesehene Beanspruchung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, unsachgem\u00e4\u00df vorgenommene \u00c4nderungen oder Instandsetzungsarbeiten) oder durch ein von au\u00dfen einwirkendes Ereignis entstehen, das nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt ist sowie auf nicht reproduzierbare Softwarefehler. Der Kunde hat s\u00e4mtliche \u00c4nderungen, die Einfluss auf die Gew\u00e4hrleistung \/ Garantie einschlie\u00dflich Service-Level haben k\u00f6nnen, GSD rechtzeitig schriftlich anzuzeigen.<\/p>\n
11.7 Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl, kann der Kunde grunds\u00e4tzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Verg\u00fctung (Minderung) oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrags (R\u00fccktritt) verlangen. Bei einer nur geringf\u00fcgigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringf\u00fcgigen M\u00e4ngeln, steht dem Kunden jedoch kein R\u00fccktrittsrecht zu.<\/p>\n
11.8 Bei Lieferungen von Hardware und Standardsoftware dritter Hersteller sowie bei Einschaltung Dritter bei Pflegeleistungen kann GSD zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung eigene entsprechende Anspr\u00fcche gegen ihren Lieferanten, den Hersteller oder sonstige Dritte an den Kunden abtreten. Der Kunde muss vor der Geltendmachung seines Rechts auf Nacherf\u00fcllung durch GSD, Aufwendungsersatz nach Selbstvornahme, Schadensersatz statt der Leistung, R\u00fccktritt oder Minderung den Lieferanten von GSD oder den Hersteller notfalls gerichtlich auf Nacherf\u00fcllung, Schadensersatz oder Aufwendungsersatz nach Selbstvornahme in Anspruch nehmen, es sei denn, dies ist f\u00fcr den Kunden unzumutbar. Das gilt auch, wenn GSD die Soft-oder Hardware f\u00fcr die Bed\u00fcrfnisse des Kunden angepasst, konfiguriert oder sonst ver\u00e4ndert hat, es sei denn, der Sachmangel ist durch die Leistung von GSD verursacht.<\/p>\n
11.9 Hat GSD von einem dritten Hersteller von Standardsoftware oder Hardware selbst nur eine Teilleistung erhalten, fehlt das Interesse des Kunden an der Teilleistung nicht, wenn GSD eine dem Kunden zumutbare Nacherf\u00fcllung mit eigenen Mitteln erbringt. Bei Dokumentationen kann GSD eine Nacherf\u00fcllung auch durch Hotline-Service erbringen.<\/p>\n
11.10 Soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist, betr\u00e4gt die Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr Lieferungen von Neuware durch GSD gegen\u00fcber Unternehmern ein Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. Abnahme der Leistung.<\/p>\n
11.11 Beim Kauf gebrauchter Waren sind die Rechte des Kunden wegen Sachm\u00e4ngeln ausgeschlossen, sofern der Kunde Unternehmer ist. Dies gilt nicht f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche und Anspr\u00fcche aus einer Zusicherung (Garantie, \u00a7 276 Abs. 1 BGB) oder Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie (\u00a7 443 BGB) oder wenn GSD den Mangel arglistig verschwiegen hat (\u00a7 444 BGB).<\/p>\n
11.12 Angaben zur Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer Ware oder Leistung enthalten keine Garantie (Zusicherung) im Sinne des \u00a7 276 Abs. 1 BGB und keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne des \u00a7 443 BGB, wenn GSD eine solche nicht ausdr\u00fccklich schriftlich \u00fcbernommen hat.<\/p>\n
11.13 Nicht bei GSD gekaufte Waren k\u00f6nnen gem\u00e4\u00df Herstellergarantie repariert werden, sofern ein entsprechender Vertrag zwischen GSD und dem Hersteller besteht.<\/p>\n
11.14 Leistungen, die nicht zu den Garantie- oder Gew\u00e4hrleistungen geh\u00f6ren, sind kostenpflichtig und bed\u00fcrfen einer gesonderten Beauftragung. Grunds\u00e4tzlich werden die Reparaturen und sonstige Servicedienstleistungen nach den jeweils g\u00fcltigen Stundenverrechnungss\u00e4tzen und Ersatzteilpreislisten ggf. zuz\u00fcglich Transportkosten f\u00fcr Hin- und R\u00fccktransport durchgef\u00fchrt. Dies gilt auch, wenn GSD auf Nacherf\u00fcllung in Anspruch genommen wird und sich herausstellt, dass ein Anspruch auf Nacherf\u00fcllung nicht besteht (z. B. Anwenderfehler, unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung der Ware, Fehlen eines Mangels). Der Kunde tr\u00e4gt die Gefahr f\u00fcr den Versand. Nach Vereinbarung wird ein Kostenvoranschlag erstellt, der kostenpflichtig ist, sofern keine Leistungserbringung gew\u00fcnscht wird.<\/p>\n
11.15 GSD \u00fcbernimmt keine Gew\u00e4hrleistung und haftet nicht f\u00fcr M\u00e4ngel der Software Dritter.<\/p>\n
12.1 Bei leicht fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen beschr\u00e4nkt sich die Haftung von GSD auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen von GSD. Gegen\u00fcber Unternehmern haftet GSD bei leicht fahrl\u00e4ssiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Der Ersatz von Folgesch\u00e4den und entgangenen Gewinns ist bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit generell ausgeschlossen.<\/p>\n
12.2 Eine Haftung von GSD f\u00fcr einen von ihr zu vertretenden Schaden aus der Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit, bei Vorsatz, grober Fahrl\u00e4ssigkeit und Arglist, nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus Garantie bleibt unber\u00fchrt. Bei lediglich flankierender T\u00e4tigkeit seitens GSD haftet diese nicht f\u00fcr Pflichtverletzungen Dritter, die in deren Verantwortung innerhalb ihrer Gesch\u00e4ftsbeziehung zum Endkunden entstehen.<\/p>\n
12.3 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen vorgesehen, ist \u2013 ohne R\u00fccksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs \u2013 ausgeschlossen.<\/p>\n
12.4 Soweit nach diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen die Haftung von GSD ausgeschlossen ist, gilt dies auch f\u00fcr die Haftung der Organe von GSD sowie f\u00fcr ihre Erf\u00fcllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere f\u00fcr die Mitarbeiter von GSD.<\/p>\n
13.1 Bevor der Kunde GSD Datenspeichermedien oder Ger\u00e4te mit Datenspeichermedien zur Reparatur oder zum Service \u00fcbergibt, hat er daraus alle Daten, die unter das Datenschutzgesetz fallen k\u00f6nnten, zu entfernen und alle Daten von der Festplatte zu sichern. F\u00fcr Einhaltung des Datenschutzes sorgt der Kunde. Die Wiederherstellung von Daten und Programmen nach erfolgter Reparatur ist nicht Bestandteil der Gew\u00e4hr- bzw. Garantieleistung. 13.2 Der Kunde ist in geeigneter Form zur Datensicherung verpflichtet. Die Haftung bei Datenverlust beschr\u00e4nkt sich auf den Aufwand, der notwendig ist, um anhand vorhandener Sicherheitskopien die verlorenen Daten auf der Anlage wiederherzustellen.<\/p>\n
13.3 Bei Ausfall des Systems durch einen von GSD zu vertretenden Fehler stellt GSD die Daten in dem vor dem Ausfall vom Kunden zuletzt durchgef\u00fchrten Stand der Datensicherung wieder her. Die entsprechenden Daten stellt der Kunde in maschinenlesbarer Form zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n
14.1 Unternehmer m\u00fcssen offensichtliche M\u00e4ngel, Falschlieferungen oder beachtliche Mengenabweichungen unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich gegen\u00fcber GSD anzeigen (\u00a7 377 HGB); andernfalls ist die Geltendmachung des Gew\u00e4hrleistungsanspruchs ausgeschlossen.<\/p>\n
14.2 Der Kunde ist verpflichtet, an Hard- oder Software festgestellte M\u00e4ngel m\u00f6glichst detailliert und reproduzierbar anzuzeigen.<\/p>\n
14.3 Im Falle der Direktbelieferung eines Zulieferers von GSD an den Kunden ist dieser ebenfalls verpflichtet, die Ware f\u00fcr GSD unverz\u00fcglich zu untersuchen und etwaige M\u00e4ngel unverz\u00fcglich gegen\u00fcber GSD anzuzeigen.<\/p>\n
15.1 Alle gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte bleiben dem jeweiligen Inhaber vorbehalten.<\/p>\n
15.2 Macht ein Dritter Anspr\u00fcche wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechten (im folgenden: Schutzrechte) durch die von GSD gelieferten Produkte gegen\u00fcber dem Kunden geltend und wird die vertragsgem\u00e4\u00dfe Verwendung der Produkte durch den Kunden hierdurch beeintr\u00e4chtigt oder untersagt, so hat der Kunde GSD unverz\u00fcglich schriftlich zu verst\u00e4ndigen, wird die behauptete Verletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung mit dem Dritten \u00fcber die Schutzrechtsverletzung nur im Einvernehmen mit GSD f\u00fchren. Stellt der Kunde die Nutzung des Produktes aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gr\u00fcnden ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.<\/p>\n
15.3 Der Kunde hat keine Anspr\u00fcche wegen Schutzrechtsverletzung, soweit die Schutzrechtsverletzung durch ihn selbst zu vertreten ist, auf speziellen Vorgaben des Kunden beruht, durch eine in der Produktdokumentation nicht vorgesehene Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass das Produkt vom Kunden ver\u00e4ndert oder zusammen mit nicht von GSD gelieferten Produkten eingesetzt wird.<\/p>\n
16.1 Bei Belieferungen von GSD bestehen f\u00fcr GSD gegen\u00fcber dem Zulieferer die gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche.<\/p>\n
16.2 GSD ist zur Untersuchung der Ware nur insoweit verpflichtet, dass offensichtliche M\u00e4ngel und Besch\u00e4digungen anzuzeigen sind. Stichprobenartige Untersuchungen der Waren sind nicht vorzunehmen.<\/p>\n
GSD ist berechtigt, zum Zwecke der Bonit\u00e4tspr\u00fcfung bei einer Wirtschaftsauskunftei Ausk\u00fcnfte hinsichtlich der Kreditw\u00fcrdigkeit des Kunden einzuholen und Daten aufgrund nichtvertragsgem\u00e4\u00dfer Abwicklung zu melden. Der Kunde kann bei der angefragten Wirtschaftsauskunftei, dessen Name und Anschrift GSD dem Kunden auf Anfrage mitteilt, Auskunft \u00fcber seine ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten.<\/p>\n
18.1 Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragsdurchf\u00fchrung bekannt werdenden Gesch\u00e4fts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei sowie alle nicht offenkundigen Informationen \u00fcber die andere Partei geheim zu halten.<\/p>\n
18.2 An allen dem Kunden \u00fcberlassenen Unterlagen, insbesondere Datentr\u00e4gern, Dokumentationen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen beh\u00e4lt sich GSD Eigentums- und Urheberrechte vor; sie d\u00fcrfen nicht f\u00fcr andere als vertragsgem\u00e4\u00dfe Zwecke benutzt und Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden und sind GSD unverz\u00fcglich frei Haus zur\u00fcckzugeben, wenn der Vertrag beendet oder soweit der vertragliche Nutzungszweck erf\u00fcllt ist. Dies gilt insbesondere f\u00fcr solche Unterlagen und Informationen, die als \u201evertraulich\u201c bezeichnet sind. GSD ist berechtigt, Unterlagen jederzeit herauszuverlangen, wenn die Geheimhaltung nicht sichergestellt ist.<\/p>\n
18.3 Zulieferer und Subunternehmer von GSD sind w\u00e4hrend der Dauer des Subunternehmervertrages und 2 Jahre danach zum Kundenschutz verpflichtet. Sie d\u00fcrfen von Kunden von GSD, bei denen sie tats\u00e4chlich eingesetzt sind oder waren, weder unmittelbar noch mittelbar \u00fcber Dritte Auftr\u00e4ge \u00fcbernehmen, noch solche Auftr\u00e4ge an Dritte weitergeben bzw. Auftr\u00e4ge an Dritte Unternehmen weiterleiten, an denen sie mittelbar oder unmittelbar beteiligt sind.<\/p>\n
19.1 Die Seminaranmeldung erfolgt per Internet, E-Mail, Fax oder Post. Sp\u00e4testens mit der Anmeldebest\u00e4tigung per Internet, EMail, Fax oder Post durch GSD wird die Anmeldung verbindlich.<\/p>\n
19.2 R\u00fccktritt bzw. K\u00fcndigung durch den Kunden sind grunds\u00e4tzlich schriftlich zu erkl\u00e4ren. Bei R\u00fccktritt bis zu 30 Kalendertage vor Seminarbeginn fallen keine Kosten an. Bis zu 14 Kalendertage vor Seminarbeginn werden 10% der Seminargeb\u00fchr f\u00e4llig. Bis zu 7 Kalendertage vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargeb\u00fchr f\u00e4llig. Bei sp\u00e4terer Absage oder bei Nichterscheinen ist die volle Seminargeb\u00fchr f\u00e4llig. Die Vertragserf\u00fcllung durch eine andere Person ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n
19.3 Durch die Best\u00e4tigung der Anmeldung entsteht kein Rechtsanspruch auf die Durchf\u00fchrung des Seminars. GSD kann bei ungen\u00fcgender Beteiligung oder bei Hindernissen, die au\u00dferhalb ihres Einflusses liegen, Seminarveranstaltungen bis zu einer Woche vor Seminarbeginn absagen. In Ausnahmef\u00e4llen (z.B. bei Erkrankung der Trainer oder bei h\u00f6herer Gewalt) kann die Absage auch kurzfristig erfolgen. GSD bem\u00fcht sich in diesen F\u00e4llen unverz\u00fcglich um einen Ersatztermin. Bei einer Absage durch GSD werden bereits bezahlte Seminargeb\u00fchren voll zur\u00fcckerstattet, dar\u00fcber hinausgehende Rechtsanspr\u00fcche, insbesondere die Erstattung der Kosten aus Arbeitsausfall, Reise- oder Hotelkosten etc. bestehen nicht.<\/p>\n
19.4 Reklamationen sind generell schriftlich und innerhalb von 14 Kalendertagen nach Leistungserbringung anzuzeigen, sofern der Kunde Unternehmer ist. Bei berechtigtem Anspruch wird GSD wahlweise die Rechnungssumme um die Minderleistung korrigieren oder innerhalb einer angemessenen Frist eine kostenfreie Nachbesserung veranlassen. Obwohl die Zusammenstellung der Schulungsunterlagen mit gr\u00f6\u00dfter Sorgfalt erfolgt, sind Fehler nicht v\u00f6llig ausgeschlossen. Eine Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr fehlerhafte Angaben und deren Folgen kann nicht \u00fcbernommen werden. F\u00fcr die Richtigkeit der Inhalte, Fragen und Antworten bei Zertifizierungstests \u00fcbernimmt GSD keinerlei Haftung. Im Falle von Unf\u00e4llen haftet GSD im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. F\u00fcr Verlust von Wertsachen, Kleidungsst\u00fccken und sonstigen Sachen wird keine Haftung \u00fcbernommen.<\/p>\n
19.5 Alle Rechte, auch die der \u00dcbersetzung, des Nachdrucks und der Vervielf\u00e4ltigung der Unterrichtsmaterialien oder Teilen daraus beh\u00e4lt sich GSD vor. Kein Teil der Unterrichtsmaterialien oder Seminarunterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung von GSD in irgendeiner Form, auch nicht f\u00fcr den Zweck der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Hilfsmittel verarbeitet, vervielf\u00e4ltigt, verbreitet oder zur \u00f6ffentlichen Wiedergabe benutzt werden. Werden im Rahmen der Seminare Unterrichtsmittel, -medien oder Softwareprodukte Dritter eingesetzt, verpflichten sich die Teilnehmer, die jeweils g\u00fcltigen \u00dcberlassungsbestimmungen zu beachten und insbesondere keine Kopien anzufertigen oder den Versuch dazu zu unternehmen. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch ihn oder seine Erf\u00fcllungsoder Verrichtungsgehilfen Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat die GSD von allen Anspr\u00fcchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.<\/p>\n
19.6 F\u00e4llt ein Kunde unter den pers\u00f6nlichen Schutzbereich des Bundesdatenschutzgesetzes, erkl\u00e4rt er sich mit der Verarbeitung der Daten, soweit sie f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Seminars erforderlich sind, einverstanden. Von Teilnehmern mitgebrachte Datentr\u00e4ger d\u00fcrfen nicht oder nur mit ausdr\u00fccklicher Genehmigung der GSD auf die Seminarrechner eingespielt werden. F\u00fcr daraus entstehende Sch\u00e4den haftet der\/die Seminarteilnehmer(in).<\/p>\n
20.1 W\u00e4hrend der kostenfreien Nutzung eines Demozugangs oder einer Try & Buy Testphase von GSD, kommt zwischen dem Vertragspartner und GSD ein Auftrag i.S.d. \u00a7 662 BGB zustande. F\u00fcr diesen gelten folgende besondere Regelungen:<\/p>\n
20.2 Abweichend von dieser AGB haftet GSD wegen der Verletzung einer Pflicht aus diesem Auftrag nur f\u00fcr grobe Fahrl\u00e4ssigkeit und Vorsatz. Jegliche Haftung der GSD GmbH dar\u00fcber hinaus ist ausgeschossen.<\/p>\n
20.3 Der Auftrag hat eine definierte maximale Laufzeit. Nach Ablauf der maximalen Vertragslaufzeit wird der Account des Vertragspartners automatisch inklusive s\u00e4mtlicher gespeicherter Daten gel\u00f6scht. Abweichend von dieser AGB hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf die Herausgabe gespeicherter Daten.<\/p>\n
21.1 Anspr\u00fcche gegen\u00fcber GSD d\u00fcrfen nur mit ausdr\u00fccklicher Zustimmung von GSD an Dritte abgetreten werden, sofern. Dies gilt nicht, sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des \u00a7 13 BGB ist.<\/p>\n
21.2 Der Vertragsinhalt richtet sich nach den schriftlichen Vereinbarungen. Weitere Vereinbarungen sind nicht getroffen. Vertrags\u00e4nderungen oder -erg\u00e4nzungen erfolgen schriftlich.<\/p>\n
21.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG).<\/p>\n
21.4 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, ist Erf\u00fcllungsort f\u00fcr beide Vertragsteile der Gesch\u00e4ftssitz von GSD.<\/p>\n
21.5 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten Passau. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.<\/p>\n
21.6 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die G\u00fcltigkeit der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen im \u00dcbrigen hiervon nicht ber\u00fchrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die im Rahmen des rechtlich M\u00f6glichen dem Willen der Parteien am n\u00e4chsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungsl\u00fccke.<\/p>\n
Stand: 21.02.2018<\/p>\n
<\/p>\n
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